Verfüllen als wichtiger Teil der Kreislaufwirtschaft und Nachnutzung.

Voraussetzung für eine optimale Nachnutzung ist natürlich, dass die entsprechenden Flächen wieder verfüllt werden können. Dass dafür erforderliche Material besteht im Sinne einer nachhaltigen Nachnutzung in der Regel aus Bodenaushüben und Abbruchmaterial. Dieser Vorgang ist fester Bestandteil der bayerischen Kreislaufwirtschaft, jedoch durch die fortschreitende Verschärfung bürokratischer Hürden bedroht.

Ausgehobene Böden sind eine wertvolle natürliche Ressource. Dieses Material muss regelmäßig an Ort und Stelle oder im nahen Umkreis wieder verwertet werden. Dabei bieten sich je nach Beschaffenheit die Verwertung in technischen Bauwerken oder als Verfüllung von Gruben und Brüchen an. Anfallender mineralischer Bauschutt und Straßenaufbruch wird in Bayern bereits zu etwa 80% (Bauschutt) bzw. über 90% (Straßenaufbruch) recycelt. Hierdurch werden Deponieflächen gespart, „Abfalltourismus“ vermieden und natürliche Boden- und Baustoffressourcen geschont. Die heute schon hohe Verwertungsquote darf auch zukünftig nicht durch überzogene Anforderungen geschmälert werden. Für den verbleibenden, zu deponierenden Bodenaushub und Bauschutt, ist ausreichend Deponieraum ortsnah zur Verfügung zu stellen. Die bürokratischen Hürden hierfür steigen rasant an. Ein Nutzen für die Umwelt ist dabei nicht zu erkennen.

 

Die unterschiedlichen Verfüllmethoden

Je nachdem ob die vorherige Gewinnung im oder oberhalb des Grundwassers gelegen hat, unterscheidet man bei der Wiedernutzbarmachung zwischen zwei Methoden.

Nassverfüllung

In Bayern besteht ein prinzipielles Nassverfüllungsverbot. Dadurch soll der Schutz des Grundwassers sichergestellt werden. Ausnahmen, die eine Nassverfüllung erforderlich machen, wurden im Rahmen des Umweltpaktes Bayern gemeinsam mit dem bayerischen Umweltministerium vereinbart und sind im sogenannten Verfüll-Leitfaden festgelegt.

Diese Ausnahmen sollten sich jedoch in der täglichen Genehmigungspraxis wiederfinden. Überzogene Anforderungen an das Verfüllmaterial erschweren die Nutzbarmachung von Flächen zusätzlich.

Trockenverfüllung

Das zugelassene Material orientiert sich an den jeweiligen Standortbedingungen. In Bayern unterscheidet man vier Klassen von Verfüllmaterial. Diese Klassen werden nach einem umfangreichen Katalog an Parametern geprüft und entsprechend eingeordnet. Die detaillierte Beschreibung hierzu findet sich im bayerischen Verfüll-Leitfaden wieder. Die bewährte bayerische Verfüllpraxis ist durch die aktuell geplante Neuregelung der Bundesbodenschutzverordnung akut gefährdet. Dort würden zwei der bestehenden vier Klassen ausgeschlossen werden. Konsequenz wäre, dass bisher geeignetes Verfüllmaterial ohne Not auf Deponien entsorgt werden müsste.

 

Info

Dipl. Wirt-jur.
Andre Fietkau
Umwelt- und Verwaltungsrecht
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