Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen unserer Branche hat im BIV eine lange Tradition. Bereits seit 1947, nur zwei Jahre nach Gründung des Verbandes, gibt es eine sozialpolitische Abteilung (heute Arbeitsrecht und Tarifpolitik), die den BIV zum Arbeitgeberverband macht. Der BIV übernimmt als solcher Verantwortung für die Gestaltung fairer Arbeitsbedingungen in der Branche und bekennt sich als Sozialpartner ausdrücklich zum Flächentarifvertrag in Bayern. Durch den Flächentarifvertrag werden klare Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen, die zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen führen. Das wiederum bedeutet Planungssicherheit für unsere Mitglieder. Eine zeitaufwendige Auseinandersetzung mit Gewerkschaften bleibt aus, da der Flächentarifvertrag zugleich eine Befriedungsfunktion erfüllt. Insbesondere durch die Gründung der Zusatzversorgungskasse im Jahr 1970 und der Unterstützungskasse im Jahr 2001, übernehmen der BIV und seine Mitgliedsfirmen soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter.