Bayerische Baubranche stellt Positionspapier zur Entsorgungskrise bei Bauschutt und Bodenaushub vor

Die Verbände der bayerischen Bau-, Baustoff- sowie Garten- und Landschaftsbauwirtschaft haben am 9. Juni 2017 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in München die gestörte Balance zwischen Bauen und Umweltschutz, die Bedeutung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für die Baubranche und die aktuell massiven Kostensteigerungen bei der Entsorgung von Bauabfällen und Bodenaushub thematisiert.

Auf dem Pressetermin wurde ein gemeinsames Positionspapier KREISLAUFWIRTSCHAFT AM BAU STÄRKEN – TEURE ENTSORGUNG VERMEIDEN! vorgestellt. Darin fordert die Branche ein politisches Bekenntnis zur Verwertung von Bauabfällen unter Marktbedingungen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Recyclinganlagen, Bodenreinigungsanlagen und Verfüllungen sowie den Wiedereinbau in technische Bauwerke erlauben und schlägt hierfür im Positionspapier konkrete Lösungen vor. „In Bayern fallen jedes Jahr 32 Mio. t Bodenaushub und ca. 10 Mio. t Bauschutt bei Baumaßnahmen an. 60 % davon, ca. 28 Mio. t, werden zur Rekultivierung von über 1.200 Gruben und Brüchen verfüllt. Die Verfüllungsmöglichkeiten für Böden und Bauschutt in Gruben und Brüchen müssen aufrechterhalten, wenn möglich sogar erweitert werden. Nur so ist die Rohstoffsicherheit für die Baubranche gewährleistet und eine ortsnahe und damit sinnvolle und umweltgerechte Verwertung von ausgehobenen Böden und nicht anderweitig verwertbarem Bauschutt möglich. Deponieraum kann dadurch geschont und lange Transporte vermieden werden.“ Dies stellte Markus Wahl, Mitglied des Vorstandes des Bayerischen Industrieverbands Baustoffe, Steine und Erden, klar.

Mit Blick auf den vom Bundeskabinett im Mai verabschiedeten Entwurf einer sog. Mantelverordnung, welche die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie die Verwertung von Materialien in Verfüllungen bundeseinheitlich und nachhaltig regeln und die Bedingungen für die Kreislaufwirtschaft am Bau grundlegend verändern soll, betonten die Verbände, dass die Wirtschaft bundesweit rechtssichere und bundeseinheitliche Regeln zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen, Böden und Abfällen brauchen. Der aktuelle Regierungsentwurf sei jedoch für die Baupraxis nicht geeignet. Ohne erhebliche Korrekturen der Mantelverordnung werde es zu ähnlich dramatischen Folgen für die Kreislaufwirtschaft Bau kommen, wie sie im Herbst 2016 bei HBCD-haltigen Polystyrolabfällen zu verzeichnen waren. Insbesondere dürften die Regelungen der Mantelverordnung nicht zu einer Stoffstromverschiebung von mineralischen Ersatzbaustoffen als mineralischer Abfall und Böden in Richtung Deponie führen. Die Mantelverordnung müsse grundlegend nachgebessert werden, um Boden- und Grundwasserschutz sowie Abfallvermeidung und Ressourcenschonung gleichermaßen gerecht zu werden.