BIV-Infoservice zur Corona-Pandemie

Beschlüsse und Verlautbarungen auf EU-, Bundes- und Landesebene zur Unterstützung und zum richtigen Verhalten der heimischen Wirtschaft erreichen die Öffentlichkeit im Stundentakt. Um den Mitgliedern des BIV die Übersicht zu erleichtern und den Blick auf das für die Unternehmenssicherung Wesentliche zu fokussieren, bietet der BIV im Mitgliederbereich zu den

  • arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • finanziellen staatlichen Fördermaßnahmen und
  • vertragsrechtlichen Auswirkungen
einen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ) und Antworten an. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass es Grauzonen bei der rechtlichen Bewertung vieler Situationen gibt, die sicherlich erst durch spätere richterliche Entscheidungen geklärt werden können. Insofern übernimmt der BIV keine Gewähr für getroffene Aussagen.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, die noch nicht im Mitgliederbereich abgebildet sind, bitten wir um Mitteilung. Die Geschäftsstelle des BIV Baustoffe, Steine und Erden ist weiterhin arbeitsfähig. Sie erreichen uns telefonisch, per Post oder E-Mail wie gewohnt. Insbesondere der Geschäftsbereich Arbeitsrecht steht Ihnen für Auskünfte rund um die arbeitsrechtlichen Auswirkungen zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie unseren Mitgliederbereich! Hier finden Sie detaillierte weitergehende Informationen.

Mitgliedsunternehmen, die sich noch nicht für den Mitgliederbereich registriert haben, können dies in weniger als einer Minute (bitte nur mit Firmen-E-Mail-Adressen und vollständigen Namen) hier nachholen:
https://www.intranet.biv.bayern/registrieren