Die Bundes- und Landesverbände der mineralischen Bau- und Rohstoffindustrie haben aufgrund der aktuellen Lage zu Lieferengpässen und Preiserhöhungen in den Lieferketten ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Kurzgutachten geht auf die vertraglichen und gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der steigenden Preise für Kraftstoffe, Energie, Betriebsstoffe sowie Vorprodukte auf dem Baustoffmarkt ein.
Das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium haben durch einen Erlass das Thema Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt. Dieser Erlass erweitert die Stoffpreisgleitklausel des Vertragshandbuches Bund, mit der Preissprünge vor und während eines Bauprojekts aufgefangen werden sollen. Diese ist auf bestimmte Baustoffe, wie z. B. Stahl oder Asphalt, anwendbar. Die Preisgleitklausel enthält darüber hinaus lediglich einen Mindestabstand zwischen Angebotsabgabe und Einbau von einem Monat und ist somit auf Bauverträge mit kurzer Laufzeit anwendbar. In Einzelfällen kann die Stoffpreisgleitklausel auch nachträglich in Bauverträge einbezogen werden.
Das Kurzgutachten steht den Mitgliedern des BIV im Intranet zur Verfügung.