Warum die Mantelverordnung auf den Prüfstand muss!

Die Mantelverordnung in ihrer jetzigen Form wird in Bayern zu einer handfesten Entsorgungskrise führen und einen Rückschritt im Recycling bedeuten. Die Folgen für Klima und Umwelt wären immens.

Die Einführung der Mantelverordnung in Bayern führt dazu, dass über 10 Mio. Tonnen mehr an mineralischen Abfällen auf Deponien verbracht werden müssen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) weist in einer jüngst erschienenen Studie nach, dass die Deponie-Reserven im Freistaat nach Inkrafttreten der Verordnung kurzfristig erschöpft wären. BIV-Präsident Georg Fetzer: „Aus der Praxis kann ich Ihnen berichten, dass diese Lücke auch nicht durch Neugenehmigungen einfach so geschlossen werden kann. Denn: neue Deponiestandorte müssten erst einmal gefunden werden. Die Genehmigungsverfahren sind langwierig und werden von einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit begleitet.“

Folgen für Klima und Umwelt

Die Folge wären längere Transportwege und zwangsläufig auch ein Abfalltourismus in andere Länder. „Das kann nicht im Sinne der Klimabilanz sein. Und dieser Effekt wird sich nicht nur auf Bayern beschränken. Die Mantelverordnung wird deutschlandweit mehr Reststoffe auf Deponien umlenken“, so Fetzer weiter.

Bayerischer Landtag fordert seit 2016 die Länderöffnungsklausel

Deshalb setzt sich Bayern schon seit jeher für eine Länderöffnungsklausel in der BBodSchV ein. Der Bayerische Landtag hat dazu bereits 2016 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser wurde erst jüngst am 27. Januar 2021 vom Bayerischen Landtag noch einmal bekräftigt. Die Bundesregierung bekennt sich in Ihrem Koalitionsvertrag von 2018 ebenfalls zu diesem Ziel.

Der BIV fordert zudem die dringende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung. Georg Fetzer: „Die EBV ist nicht geeignet, die Verwendung von Recycling-Baustoffen zu fördern. Ich erinnere nur an die vom Bundesrat gestrichene Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft von Ersatzbaustoffen.“

Der Bundesbauminister handelt daher aus Sicht des BIV vorausschauend und richtig, wenn er die Mantelverordnung in der vorliegenden Form ablehnt. Unterstützung dürfte er dabei auch von einer Mehrheit der Bauminister*innen der Länder erfahren, wie die Erklärung anlässlich der Bauminister*innenkonferenz vom 24. und 25. September 2020 zeigt.